Allgemeine Fakten >1
Entscheidung >2
Emotion >2
Unternehmenstestament >3
Allgemeine Fakten
In den vorangegangenen Kapiteln haben
wir uns schon eingehend mit dem Thema Betriebsnachfolge beschäftigt – wieso
wird hier jetzt als eigener Punkt extra die Familiennachfolge behandelt?
Nun, generell
treffen natürlich alle Überlegungen die bereits genannt wurden
auch für die Familiennachfolge zu, allerdings mit dem entscheidenden
Unter- schied, dass eine persönliche Beziehung zu dem Nachfolger
vorhanden ist und somit Emotionen miteinfliessen, die bei einem Käufer
ausserhalb
der Familie nicht in dieser Form zur Geltung kommen. Des weiteren ist
die Familiennachfolge eine Herausforderung und Belastungsprobe für
die ganze Familie. Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel:
Der Vater ist seit der Geburt seines Sohnes davon ausgegangen, dass dieser
im entsprechenden Alter in das Familienunternehmen zuerst als Partner
einsteigen und - wenn die Zeit dafür reif ist - das Unternehmen übernehmen
wird. Der Sohn allerdings hat nach Abschluss der Matura nur auf Wunsch
seines Vaters hin ein wirtschaftliches Studium absolviert. Er hat nicht
die Absicht in das Unternehmen des Vaters einzutreten geschweige denn
dieses zu übernehmen – lieber würde er sich in der Forschung
auf das Thema Biotechnologie spezialisieren. Doch aus Pflichtbewusstsein
hat der Junior noch nicht mit dem Vater darüber gesprochen. Als
der Zeitpunkt zur Übernahme näherrückt, beugt sich der
Sohn dem Willen des Vaters und übernimmt mit entsprechenden Übergangszeiten
das Unternehmen.
Dass diese Variante der Übernahme nicht dem Idealfall entspricht,
muss nicht extra erwähnt werden. Doch es zeigt eines der Haupt-
probleme innerhalb der Familiennachfolge: die Kommunikation wird aus
Rücksicht
auf die Gefühle eingeschränkt und Tabuthemen werden vermieden,
um keine Konflikte in der Familie aufzubrechen. Aber gerade die offene
und ehrliche Kommunikation ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Übernahme.
Hierzu gehört aber auch ein Übergabefahrplan, in welchem fixe
Spielregeln vereinbart werden, wie lange Senior und Junior gemeinsam
im Unternehmen tätig sein werden, wer für welche Bereiche zuständig
ist und welche Entscheidungskraft hat und wer wofür die Verantwortlichkeit
trägt. Hier gilt als Faustregel dass die gemeinsame Zeit im Unternehmen
so kurz wie möglich aber so lang wie nötig bemessen wird. Nehmen
Sie sich daher ausreichend Zeit und beginnen Sie frühzeitig mit
der Planung Ihrer Übergabe. Ausserdem ist eine Betriebsübernahme
gleichzeitig ein guter Zeitpunkt die derzeitige Rechtsform zu überdenken
und zu überprüfen ob durch einen Wechsel bei der Übergabe
etwaige Steuervorteile genutzt werden können. Weiters sollten Sie
in dieser Phase Ihr Testament sowie Ihren Notfallsplan aktualisieren.
Dieses heikle Thema ist gerade bei Unternehmern ein zu jeder Zeit aktuelles,
wie folgendes Beispiel zeigt:
Rainer Lorenz ist der geborene Erfolgsmensch. Als er das Studium in Mindestzeit
absolvierte, war der Grundstein zur eigenen Firma bereits gelegt - gemeinsam
mit einem langjährigen Studienkollegen gründet er eine
Elektronikfirma, die sich über das letzte Jahrzehnt zum grössten
Zulieferer der Autoindustrie für Airbagsysteme entwickelte. Als
sein Geschäftspartner krankheitsbedingt seinen Anteil an der Firma
auf- geben muss, kann ihn Herr Lorenz problemlos ausbezahlen. Neben seinem
erfolgreichen Unternehmen kann er auch privat zufrieden sein - seine
Frau Renate und er sind seit 8 Jahren glücklich verheiratet und
haben zwei reizende Töchter. Als er nach schweren Verhandlungen
zur Übernahme einer Konkurrenzfirma sich schwer übermüdet
auf den Heimweg macht, übersieht er an einer Kreuzung ein neu montiertes
Verkehrsschild - der herankommende LKW kann nicht mehr rechtzeitig bremsen
und rammt sein Fahrzeug. Rainer Lorenz verunglückt tödlich
am Unfallort. In Hinblick auf seine jungen Jahre gibt es keine Aufzeichnungen,
welche die Nachfolge in seinem Unternehmen regeln.
Wie man an diesem Beispiel
deutlich erkennt ist ein Notfallsplan für
jeden Selbstständigen quasi Pflicht gegenüber seiner Firma,
aber vor allem gegenüber seiner Familie. Die tragischen Ereignisse
sind für die Hinterbliebenen schon Belastung genug – die Regelung
in Bezug auf das Unternehmen sollte sie nicht zusätzlich in Anspruch
nehmen. Der Notfallsplan sollte anders als das Unternehmenstestament
auch auf die Gefahr einer Berufsunfähigkeit bzw. eines langfristigen
Krankenstandes (Unfallfolgen, Koma,...) eingehen.
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