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FÖRDERUNGEN
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Staatliche Förderungen
Kriterien


Staatliche Förderungen gibt es für folgende Aktionen:
  • Barzuschüsse
  • Zinszuschüsse als Investitionsform
  • Haftungsübernahmen

Generell müssen die Anträge vor Durchführung der jeweiligen Investition unter Vorlage des Verwendungsnachweises gestellt werden. Abhängig von der Höhe und Art der Investition, der Branche, dem Standort und der persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen des Franchise-Nehmers wird die Förderung dann über eine Genehmigung entschieden.

Kriterien

Anhand einzelner Kriterien wird die überwiegende Selbständigkeit der Franchise-Nehmer geprüft:

  • Abhängigkeitsverträge
  • Mietverträge
  • Konkurrenzklausel
  • Erscheinungsbild des Unternehmens bzw. der Geschäftsstelle nach aussen
  • Marketingkonzept
  • Gestaltung der Preispolitik

Der Antrag auf eine Förderung wird dann abgelehnt, wenn Konkurrenz- klauseln oder andere Abhängigkeitsrestriktionen gelten. Ein weiterer Grund wäre, wenn das Mietverhältnis nicht auf den Franchise-Nehmer lautet.

Ein Weiterbestand nach Ablauf des Franchise-Vertrages muss auf alle Fälle gewährleistet sein. Im Falle der Franchise-Geber ist eine Förderung der Leistungen nicht vorgesehen.


 


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