Gebühren des Franchisings
Fixe Gebühren
Variable Gebühren
Laufende Gebühren
Gebühren des Franchisings
Die Franchise-Gebühren als Erlös für den Franchise-Geber
lassen sich in folgende Gruppen gliedern:
Fixe Gebühren
Darunter sind die sogenannten Einstiegsgebühren zu verstehen.
Diese sind vor allem bei bereits erprobten und auf dem Markt stark vertretenen
Systemen an den Franchise-Geber zu entrichten. Fast 35% aller Systeme
verlangen keine Gebühr, es gibt aber einige wenige Systeme, für
deren Teilnahme eine sehr hohe Gebühr zu verrichten ist. Die fixen
Gebühren dienen quasi als Abgeltung für das Know-how des Franchise-Gebers.
Variable Gebühren
Diese laufenden Zahlungen richten sich meist nach der Umsatzhöhe
des Franchise-Nehmers und stehen für den kontinuierlichen Nutzen
des Systems. Abhängig von den Ergebnissen der gewöhnlichen
Geschäfts- tätigkeit
bewegen sich die Gebühren meist zwischen 3% und 10% vom Nettoumsatz.
Laufende Gebühren
Die laufenden Gebühren sind nicht als Entgelt für die
Nutzung des Franchise-Systems gedacht. Sie dienen als eine Art "Bezahlung"
an den Franchise-Geber. Klassische Beispiele für diese Art
von Abgaben sind ein Werbebeitrag oder ein Beitrag für die
Aufrechterhaltung einer landes- bzw. bundesweiten Telefonzentrale.
Die Höhe dieser Gebühren beträgt pro Posten im Durchschnitt
zwischen 1,5% und 3% vom Nettoumsatz.
Achtung!
Gesetzliche Richtlinien bezüglich einer vorgeschriebenen Höhe
von Beträgen existieren nicht.
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