Der im Jahre 1986 gegründete Österreichische
Franchise-Verband hat sich die Interessensvertretung der Franchise-Wirtschaft
zum Hauptziel gesetzt. Er fördert das vertikal-kooperative Vertriebssystem
Franchising in Österreich und hat sich der "offiziellen" Definition
des Deutschen Franchising-Verbands angeschlossen:
Demnach betrachten die
Verbände alle Vertriebsformen als Franchise-System,
die der nachfolgenden Begriffsdefinition entsprechen:
Franchising ist
ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger
Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses.
Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch
das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein
Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen
Verhaltens.
Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchise-Paket.
Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept,
dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers
und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer aktiv
und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.
Der
Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und für eigene Rechnung
tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen
Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und
Information. Weitere Ziele des Verbandes
Weitere Ziele in Bezug auf die Interessensvertretung sind:
Information der Öffentlichkeit über Wesen und Bedeutung
des Franchising
Vertretung der Interessen der in Österreich tätigen Franchise-Geber
gegenüber Legislative und Exekutive
Verhinderung von Fehlentwicklungen im Franchising
Erarbeitung und Führung einer Statistik über Franchising
Teilnahme am europäischen und weltweiten Franchise-Geschehen
durch Mitgliedschaft beim Europäischen Franchise-Verband und dem
World Franchise Council