von Wolfgang Winkelbauer
Obwohl es klare gesetzliche Richtlinien gibt, werden nach wie vor viele Newsletter ausgeschickt, die keine Möglichkeit beinhalten, sich abzumelden. Das ist für die Empfänger sehr ärgerlich, wobei man Newsletter von Spam unterscheiden muss.
Denn die Spammer haben gar kein Interesse, dass man sich abmelden kann bzw. bieten sie manchmal die Möglichkeit an und lassen den Empfänger auf einer vorgetäuschten Abmeldeseite das Gefühl aufkommen, dass sie sich abgemeldet haben, was aber in Wirklichkeit nicht passiert ist.
Doch es gibt auch reguläre Newsletter, die keinerlei Hinweis beinhalten, wie man sich von der Zusendung abmelden kann. Das hat den Grund, dass man Angst hat, zuviele Adressen zu verlieren. Gerade im Anfangsstadium eines jungen Unternehmens ist eine umfangreiche Adressliste ein wichtiges Kriterium auf dem Weg zum Erfolg. Melden sich viele Empfänger wieder vom Newsletter ab, hat man Sorge, dass der Erfolg ausbleibt.
Aber das Vorenthalten einer Abmeldemöglichkeit ist der völlig falsche Weg. Zum einen begeht man einen Gesetzesbruch, wenn man keine Option zum Abmelden anbietet. Diese Regelung gilt seit dem März 2007. Zum zweiten erweckt es keinen professionellen Eindruck, wenn man die Funktion abschaltet oder erst gar nicht einbaut, weil sie schlichtweg erwartet wird.
Letztlich hängt das Interesse am Newsletter nicht davon ab, ob man sich abmelden kann oder nicht, sondern, ob der Inhalt passt und gefällig transportiert wird.
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