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ALTERSVORSORGE FÜR BETRIEBSÜBERGEBER
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von Filip DeRoche

Viele Unternehmer bedenken ihre Altersvorsorge zu spät und verlassen sich dann auf den Kaufpreis ihres Unternehmens durch einen Übernehmer. Doch dies ist eine riskante Methode zur Sicherung der Pension. Klüger ist es, schon in frühen Unternehmerjahren an eine geeignete Altersvorsorge zu denken.
Spätestens wenn der Zeitpunkt für die Gestaltung der Betriebsübernahme naht, muss sich der Betriebsübergeber Gedanken über die Art der Auszahlung des Firmenkaufpreises machen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Verkauf gegen Einmalzahlung
Wenn Sie Ihr Unternehmen durch eine Einmalzahlung verkaufen, erhalten Sie den Kaufpreis sofort und in einem Betrag. Dadurch sind Sie unabhängig vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Sie können den Kaufpreis dann geschickt anlegen und entweder lediglich von den Zinsen, vom Erlös oder aus einer Mischung von beidem Ihren Ruhestand finanzieren – je nachdem wie hoch sich Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten gestalten.

2. Verkauf gegen Kaufpreisraten
Weiters besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis in monatlichen Raten vom Übernehmer zu erhalten. Das bedeutet, Sie geben Ihrem Übernehmer einen Kredit über den Kaufpreis und können auf die Raten noch einen Zinsanteil berechnen. Achten Sie in diesem Fall darauf dass vertraglich eine Wertsicherungsklausel vereinbart wird, durch die die Kaufpreisraten an den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Lassen Sie diese Klausel auch von Ihrem Rechtsberater prüfen ob hier aufgrund des vereinbarten Zeitrahmens eine Genehmigung vom Staat einzuholen ist!

3. Verkauf gegen Renten
Es gibt generell zwei Varianten beim Verkauf gegen Renten: Leib- und Zeitrente. Der Unterschied liegt darin, dass bei der Leibrente die Zahlungen an den Übergeber getätigt werden bis zu dessen Ableben. Bei der Zeitrente wird vereinbart, dass die Rentenzahlungen an einen Erben übertragen wird bzw. die Restsumme mit einem Mal fällig wird.

4. Verkauf gegen dauernde Last
Unter dem Begriff Verkauf gegen dauernde Last versteht man eine wiederkehrende Zahlung des Übernehmers an den Übergeber über einen Mindestzeitraum von 10 Jahren, welche regelmässig erfolgt - aber nicht in gleicher Höhe. Die Höhe der Zahlung ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und des Nachfolgers. Bei dieser Form der Kaufpreiszahlung sollte die Forderung auf jeden Fall abgesichert werden (entweder durch Eigentumsvorbehalt, Absicherung von Grundstück und Maschinen oder durch Bankbürgschaft über einen Teil der künftigen Zahlungen).

Wenden Sie sich vor Ihrer Entscheidung für eine dieser Varianten an Ihre Berater und lassen Sie sich nochmals alle Möglichkeiten erklären und konkret für Ihr Unternehmen ausrechnen!


 

 


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