von Filip DeRoche
Viele Unternehmer bedenken ihre Altersvorsorge zu spät und verlassen
sich dann auf den Kaufpreis ihres Unternehmens durch einen Übernehmer.
Doch dies ist eine riskante Methode zur Sicherung der Pension. Klüger
ist es, schon in frühen Unternehmerjahren an eine geeignete Altersvorsorge
zu denken.
Spätestens wenn der Zeitpunkt für die Gestaltung der Betriebsübernahme
naht, muss sich der Betriebsübergeber Gedanken über die Art
der Auszahlung des Firmenkaufpreises machen. Hierfür gibt es verschiedene
Möglichkeiten:
1. Verkauf gegen Einmalzahlung
Wenn Sie Ihr Unternehmen durch eine Einmalzahlung verkaufen, erhalten
Sie den Kaufpreis sofort und in einem Betrag. Dadurch sind Sie unabhängig
vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Sie können
den Kaufpreis dann geschickt anlegen und entweder lediglich von den
Zinsen, vom Erlös oder aus einer Mischung von beidem Ihren Ruhestand
finanzieren – je nachdem wie hoch sich Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten
gestalten.
2. Verkauf gegen Kaufpreisraten
Weiters besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis in monatlichen Raten
vom Übernehmer zu erhalten. Das bedeutet, Sie geben Ihrem Übernehmer
einen Kredit über den Kaufpreis und können auf die Raten noch
einen Zinsanteil berechnen. Achten Sie in diesem Fall darauf dass vertraglich
eine Wertsicherungsklausel vereinbart wird, durch die die Kaufpreisraten
an den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Lassen Sie diese Klausel
auch von Ihrem Rechtsberater prüfen ob hier aufgrund des vereinbarten
Zeitrahmens eine Genehmigung vom Staat einzuholen ist!
3. Verkauf gegen Renten
Es gibt generell zwei Varianten beim Verkauf gegen Renten: Leib- und
Zeitrente. Der Unterschied liegt darin, dass bei der Leibrente
die Zahlungen an den Übergeber getätigt werden bis zu dessen
Ableben. Bei der Zeitrente wird vereinbart, dass die Rentenzahlungen
an einen Erben übertragen wird bzw. die Restsumme mit einem Mal
fällig wird.
4. Verkauf gegen dauernde Last
Unter dem Begriff Verkauf gegen dauernde Last versteht man eine wiederkehrende
Zahlung des Übernehmers an den Übergeber über einen
Mindestzeitraum von 10 Jahren, welche regelmässig erfolgt
- aber nicht in gleicher Höhe. Die Höhe der Zahlung ergibt
sich aus der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und des Nachfolgers.
Bei dieser Form der Kaufpreiszahlung sollte die Forderung auf jeden
Fall abgesichert werden (entweder durch Eigentumsvorbehalt, Absicherung
von Grundstück und Maschinen oder durch Bankbürgschaft über
einen Teil der künftigen Zahlungen).
Wenden Sie sich vor
Ihrer Entscheidung für eine dieser Varianten
an Ihre Berater und lassen Sie sich nochmals alle Möglichkeiten
erklären und konkret für Ihr Unternehmen ausrechnen!
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