von Christoph Pindrich
Die Möglichkeit des Factoring – auch bekannt unter dem Begriff „Forderungszession“ -
gibt es in Österreich seit über 40 Jahren. Unter Factoring
versteht man das Abtreten von Kundenforderungen an Dritte, sodass sich
der Unternehmer nicht mehr um den Ausgleich der Schulden seiner Kunden
kümmern muss. Neben der eigentlichen Abtretung der offenen Gelder
bietet das Factoring zusätzliche Dienstleistungen an, wie z.B. das
Debitorenmanagement oder das Inkasso- und Mahnwesen.
Und trotzdem wird
das Factoring in Österreich nicht so häufig
eingesetzt wie zum Beispiel in Grossbritannien. Dort gilt Factoring
als Finanzierungsform Nummer eins. Durch Basel II gewinnt diese Methode
allerdings an Bedeutung, da durch diese Massnahme die Eigen- kapitalsituation
aufgebessert wird und sich damit das Rating verbessert. Experten rechnen
damit, dass das Marktvolumen des Factorings durch Basel II deutlich
ansteigt.
Kann jede Kundenforderung abgetreten werden? Nein, denn manche
Branchen sind davon ausgenommen. Dazu zählen vor allem die Bau-
und Transportbranche, sowie die Betriebe des Anlagen- und Maschinenbaus,
da bei diesen Tätigkeitsfeldern
mit Zwischenab- rechnungen sowie Gegengeschäften operiert wird
und daher die Umsetzung von Factoring nicht möglich ist. Für Österreich
gilt zudem die Besonderheit, dass Grossunternehmen ihre Lieferanten
mit einem Zessionsverbot belegen können. In Deutschland hat man
dieses Verbot aufgehoben, was zu einem starken Anstieg des Factoring
führte.
Unternehmen, welche die Möglichkeit des Factorings in Anspruch
nehmen wollen, sollten sich bei Experten ausführlich über
eine korrekte Vorgangsweise informieren, um eine rasche und saubere
Abwicklung sicherstellen zu können.
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