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FACTORING
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von Christoph Pindrich

Die Möglichkeit des Factoring – auch bekannt unter dem Begriff „Forderungszession“ - gibt es in Österreich seit über 40 Jahren. Unter Factoring versteht man das Abtreten von Kundenforderungen an Dritte, sodass sich der Unternehmer nicht mehr um den Ausgleich der Schulden seiner Kunden kümmern muss. Neben der eigentlichen Abtretung der offenen Gelder bietet das Factoring zusätzliche Dienstleistungen an, wie z.B. das Debitorenmanagement oder das Inkasso- und Mahnwesen.

Und trotzdem wird das Factoring in Österreich nicht so häufig eingesetzt wie zum Beispiel in Grossbritannien. Dort gilt Factoring als Finanzierungsform Nummer eins. Durch Basel II gewinnt diese Methode allerdings an Bedeutung, da durch diese Massnahme die Eigen- kapitalsituation aufgebessert wird und sich damit das Rating verbessert. Experten rechnen damit, dass das Marktvolumen des Factorings durch Basel II deutlich ansteigt.

Kann jede Kundenforderung abgetreten werden? Nein, denn manche Branchen sind davon ausgenommen. Dazu zählen vor allem die Bau- und Transportbranche, sowie die Betriebe des Anlagen- und Maschinenbaus, da bei diesen Tätigkeitsfeldern mit Zwischenab- rechnungen sowie Gegengeschäften operiert wird und daher die Umsetzung von Factoring nicht möglich ist. Für Österreich gilt zudem die Besonderheit, dass Grossunternehmen ihre Lieferanten mit einem Zessionsverbot belegen können. In Deutschland hat man dieses Verbot aufgehoben, was zu einem starken Anstieg des Factoring führte.

Unternehmen, welche die Möglichkeit des Factorings in Anspruch nehmen wollen, sollten sich bei Experten ausführlich über eine korrekte Vorgangsweise informieren, um eine rasche und saubere Abwicklung sicherstellen zu können.




 


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