von Thomas Csipko
ALLGEMEIN
Das Thema der Versicherungen wird von vielen Existenzgründern gerne
gemieden – oft sind der erste Auftrag oder das neue Büro wesentlich
wichtiger. So sehr dieser Gedanke auch nachvollziehbar ist, besteht das
Risiko ohne einer geeigneten Versicherung einen hohen materiellen Schaden
zu erleiden. Ein Einbruch, ein heftiger Sturm oder ein Wasserschaden
können überall und jederzeit passieren und grosse Löcher
in die Kasse eines Unternehmens reissen oder im schlimmsten Fall
zum Konkurs führen.
VERSICHERUNGSARTEN
Im Falle einer Betriebsgründung sollte man den Abschluss folgender
Versicherungen in Erwägung ziehen:
- Feuerversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Leitungswasserversicherung
- Geschäfts-Inhaltsversicherung
- Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Transportversicherung
VERSICHERUNGSVERTRAG
Abschluss des Versicherungsvertrages
Bevor man eine Versicherung abschliesst, sollte man eine Risiko-
und Bedarfsanalyse vornehmen und den Abschluss der notwendigen Ver- sicherungsverträge
vorbereiten. Versicherer unterscheiden sich zumeist nur durch ihre Konditionen,
da es einheitliche (unverbindliche) Netto-Verbandstarife gibt. Daher
ist es von Vorteil, wenn man Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften
einholt.
Wie kommt ein Versicherungsvertrag zustande?
Durch einen formellen Antrag an den Versicherer auf Abschluss einer Versicherung.
Einem solchen Antrag sollten mit dem Versicherer oder mit seinem Vermittler
Gespräche über die Vertragskonditionen voraus- gehen. Vor dem
Antrag sollte man sich ein schriftliches Angebot geben lassen, aus dem
die Versicherungsbedingungen, die besonderen Verein- barungen und die
Höhe
der Prämie hervorgehen. An den Antrag ist man bis zu der im Antragsformular
eingedruckten Bindefrist gebunden. Ist die Vertragsdauer länger,
kann man innerhalb von 10 Tagen ab Unter- zeichnung des Antrages schriftlich
widerrufen. Wenn der Versicherer den Antrag innerhalb der Bindefrist
nicht angenommen hat, ist er gegenstandslos.
Haftung des Versicherers
Der Versicherungsbeginn ist so zu wählen, dass die rechtzeitige
Haftung des Versicherers gewährleistet ist. Damit die Haftung ab
dem ge- wünschten Zeitpunkt beginnt, sollte man bei der Antragstellung
eine schriftliche Deckungszusage verlangen.
VERSICHERUNGSWERT UND VERSICHERUNGSSUMME
Die Versicherungsverträge sind mit ausreichenden Versicherungs-
summen auszustatten. Die Versicherungssummen einer Vollwert- versicherung
müssen
unabhängig vom möglichen Höchstschaden mindestens dem
Versicherungswert entsprechen. Wenn die Versicher- ungssumme niedriger
als der Versicherungswert der versicherten Sache ist, besteht Unterversicherung.
Das bedeutet, dass der Versicherer den Schadenbetrag kürzen kann.
In den Versicherungsbedingungen sind die Versicherungswerte einzelner
Versicherungszweige festgelegt.
SCHADENSFALL
Zur Wahrung seines Entschädigungsanspruchs hat der Versicherungs-
nehmer im Schadenfall die in den Versicherungsbedingungen aufer- legten
Obliegenheiten
zu erfüllen. Wenn man eine dieser Obliegenheiten verletzt, ist der
Versicherer von der Entschädigungsleistung befreit, allerdings bleibt
die Leistungspflicht trotz Verletzung der Obliegenheit unter bestimmten
Umständen bestehen. Folgende Angaben sind bei der Meldung (Anzeige)
eines Schadens zu machen:
- Versicherungsschein-Nr.
- Ort des Schadenfalls
- Zeitpunkt des Schadensereignisses
- Ungefähres Ausmaß des Schadens
- Bisher getroffene Rettungsmassnahmen
Welche Auskünfte sollte der Versicherer geben:
- Wie der Schaden abgewickelt wird
- Sind Schadenminderungsmaßnahmen durchzuführen
- Kann mit der Aufräumung der Schadenstätte begonnen werden
- Kann mit der Behebung des Schadens begonnen werden
- Welche Belege benötigt werden
KÜNDIGUNG DER VERSICHERUNG
Was sollte bei der Kündigung des Versicherungsvertrages beachtet
werden:
- Die Kündigung sollte rechtzeitig ausgesprochen werden, d.h. dass
sie vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Empfänger zugehen
kann
- Die Kündigung sollte als Nachweis mit eingeschriebenem Brief ausgesprochen
werden
- Die klare Äusserung des Willens, den Vertrag zu lösen
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Kündigung (Anlass
und Fristen).
Was ist zu beachten, wenn der Versicherer gekündigt hat?
Man überprüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung,
da eine unberechtigte Kündigung zurückzuweisen ist.
Falls die Kündigung wegen Verzugs der Folgeprämie erfolgt
ist, kommt es darauf an, ob man die Prämie innerhalb eines Monats
nach der Kündigung bzw. Ablauf einer Zahlungs- frist gezahlt hat.
Hat man die Zahlung innerhalb dieser Frist nachgeholt und sich der
Versicherungsfall noch nicht ereignet, fallen die Wirkungen der Kündigung
fort.
Bei rechtswirksamer Kündigung sollte man sich sofort um einen
anderen Versicherungsschutz bemühen.
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Business-Mission
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