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VERSICHERUNGEN
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von Thomas Csipko

ALLGEMEIN

Das Thema der Versicherungen wird von vielen Existenzgründern gerne gemieden – oft sind der erste Auftrag oder das neue Büro wesentlich wichtiger. So sehr dieser Gedanke auch nachvollziehbar ist, besteht das Risiko ohne einer geeigneten Versicherung einen hohen materiellen Schaden zu erleiden. Ein Einbruch, ein heftiger Sturm oder ein Wasserschaden können überall und jederzeit passieren und grosse Löcher in die Kasse eines Unternehmens reissen oder im schlimmsten Fall zum Konkurs führen.

VERSICHERUNGSARTEN

Im Falle einer Betriebsgründung sollte man den Abschluss folgender Versicherungen in Erwägung ziehen:
  • Feuerversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Geschäfts-Inhaltsversicherung
  • Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Transportversicherung
VERSICHERUNGSVERTRAG

Abschluss des Versicherungsvertrages
Bevor man eine Versicherung abschliesst, sollte man eine Risiko- und Bedarfsanalyse vornehmen und den Abschluss der notwendigen Ver- sicherungsverträge vorbereiten. Versicherer unterscheiden sich zumeist nur durch ihre Konditionen, da es einheitliche (unverbindliche) Netto-Verbandstarife gibt. Daher ist es von Vorteil, wenn man Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften einholt.

Wie kommt ein Versicherungsvertrag zustande?
Durch einen formellen Antrag an den Versicherer auf Abschluss einer Versicherung. Einem solchen Antrag sollten mit dem Versicherer oder mit seinem Vermittler Gespräche über die Vertragskonditionen voraus- gehen. Vor dem Antrag sollte man sich ein schriftliches Angebot geben lassen, aus dem die Versicherungsbedingungen, die besonderen Verein- barungen und die Höhe der Prämie hervorgehen. An den Antrag ist man bis zu der im Antragsformular eingedruckten Bindefrist gebunden. Ist die Vertragsdauer länger, kann man innerhalb von 10 Tagen ab Unter- zeichnung des Antrages schriftlich widerrufen. Wenn der Versicherer den Antrag innerhalb der Bindefrist nicht angenommen hat, ist er gegenstandslos.

Haftung des Versicherers
Der Versicherungsbeginn ist so zu wählen, dass die rechtzeitige Haftung des Versicherers gewährleistet ist. Damit die Haftung ab dem ge- wünschten Zeitpunkt beginnt, sollte man bei der Antragstellung eine schriftliche Deckungszusage verlangen.

VERSICHERUNGSWERT UND VERSICHERUNGSSUMME

Die Versicherungsverträge sind mit ausreichenden Versicherungs- summen auszustatten. Die Versicherungssummen einer Vollwert- versicherung müssen unabhängig vom möglichen Höchstschaden mindestens dem Versicherungswert entsprechen. Wenn die Versicher- ungssumme niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sache ist, besteht Unterversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer den Schadenbetrag kürzen kann. In den Versicherungsbedingungen sind die Versicherungswerte einzelner Versicherungszweige festgelegt.

SCHADENSFALL

Zur Wahrung seines Entschädigungsanspruchs hat der Versicherungs- nehmer im Schadenfall die in den Versicherungsbedingungen aufer- legten Obliegenheiten zu erfüllen. Wenn man eine dieser Obliegenheiten verletzt, ist der Versicherer von der Entschädigungsleistung befreit, allerdings bleibt die Leistungspflicht trotz Verletzung der Obliegenheit unter bestimmten Umständen bestehen. Folgende Angaben sind bei der Meldung (Anzeige) eines Schadens zu machen:
  • Versicherungsschein-Nr.
  • Ort des Schadenfalls
  • Zeitpunkt des Schadensereignisses
  • Ungefähres Ausmaß des Schadens
  • Bisher getroffene Rettungsmassnahmen
Welche Auskünfte sollte der Versicherer geben:
  • Wie der Schaden abgewickelt wird
  • Sind Schadenminderungsmaßnahmen durchzuführen
  • Kann mit der Aufräumung der Schadenstätte begonnen werden
  • Kann mit der Behebung des Schadens begonnen werden
  • Welche Belege benötigt werden
KÜNDIGUNG DER VERSICHERUNG

Was sollte bei der Kündigung des Versicherungsvertrages beachtet werden:
  • Die Kündigung sollte rechtzeitig ausgesprochen werden, d.h. dass sie vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Empfänger zugehen kann
  • Die Kündigung sollte als Nachweis mit eingeschriebenem Brief ausgesprochen werden
  • Die klare Äusserung des Willens, den Vertrag zu lösen
  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Kündigung (Anlass und Fristen).
Was ist zu beachten, wenn der Versicherer gekündigt hat?

Man überprüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung, da eine unberechtigte Kündigung zurückzuweisen ist. Falls die Kündigung wegen Verzugs der Folgeprämie erfolgt ist, kommt es darauf an, ob man die Prämie innerhalb eines Monats nach der Kündigung bzw. Ablauf einer Zahlungs- frist gezahlt hat. Hat man die Zahlung innerhalb dieser Frist nachgeholt und sich der Versicherungsfall noch nicht ereignet, fallen die Wirkungen der Kündigung fort. Bei rechtswirksamer Kündigung sollte man sich sofort um einen anderen Versicherungsschutz bemühen.


 

 


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