Businessplan Gründerfahrplan Betriebsnachfolge Franchising Venture Capital Kapitel

 

Newsletter Ihr Newsletterabo
Alle Infos aktuell!
   
Sie sind hier Sie sind hier:
Startseite
  TOP-INFO
    Vertragsgestaltung
       

Suche Suche  


WEITERE TOP-NEWS
 
>  Rohstoffe
>  Kundenkarte
>  Top-Domain
>  Shop-Funktionen
>  Live-Feedback
>  E-Mail
>  Heimarbeit
>  Spam-Filter
>  Treue
>  Börse



Topinfos
7 MERKMALE FÜR DIE VERTRAGSGESTALTUNG
empfehlen Weiterempfehlen
drucken Drucken
kommentar Kommentar

von Gottfried Scheilberger

1. Verbindlichkeit
Durch die Verbindlichkeit wird festgelegt, dass sich beide Vertrags- partner an den abgeschlossenen Vertrag halten müssen. Daher ist die Vertragsverhandlung äusserst wichtig, denn hier ist jeder Vertrags- partner selbst dafür verantwortlich, dass er seine eingegangenen Ver- pflichtungen erfüllen kann.

2. Gültigkeit
Generell können bei Dingen des täglichen Gebrauches Verträge münd- lich oder schriftlich abgeschlossen werden. Manche Verträge müssen allerdings in der schriftlichen Form erfasst werden, wie beispielsweise Bürgschaftserklärungen, Grundstücksverträge oder Abzahlungsverträge. Manche unter diesen müssen zusätzlich noch notariell beglaubigt werden. Hier kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt am besten weiterhelfen, er hat verbindliche Übersichten vorliegen, welche Verträge welcher Form verlangen.

3. schriftlicher Vertrag
Auch wenn die Schriftform per Gesetz nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich sämtliche Verträge schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und „etwas in der Hand zu haben“. Bei schriftlichen Verträgen sollten folgende Punkte auf jeden Fall beinhaltet sein:
  • Wer sind die Vertragsparteien?
  • Was soll im Vertrag geregelt werden?
  • Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen?
  • Was geschieht, wenn die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden?
Bitte beachten Sie: Ein Fax wird nicht als schriftliche Vertragsform angesehen, E-Mails nur mit elektronischer Signatur.

4. Handelsgebräuche und Gepflogenheiten
Jungunternehmer müssen von Beginn an sich den einschlägigen Handelsbräuchen und Gewohnheiten halten – bei Verbrauchern wird hier Unwissenheit durch die Verbraucherschutzbestimmungen gedeckt, Jungunternehmer müssen hier selbst darauf achten und sich ent- sprechend anpassen. (Beispielsweise dass mündliche Absprachen schriftlich bestätigt werden).

5. Gesetzliche Regelungen
Durch die Regelungen des Handelsgesetzbuches wird die rechtliche Beziehung zwischen Kaufleuten zusätzlich verschärft. Wer beispielsweise eine mangelhafte Ware reklamieren will, muss dies unverzüglich tun bzw. auf die entsprechenden Fristen achten (bei Lebensmittel kürzere als bei komplizierten Maschinen). Wer diese Fristen nicht beachtet verliert den Anspruch auf Ausgleich oder Ersatz!

6. Sprache
Achten Sie darauf dass Sie das Vokabular der Vertragsgestaltung kennen und wissen was sich hinter den einzelnen Begriffen wie Gewährleistungsrecht oder Haftungsausschuss versteckt.

7. Handel im Internet
Für Verträge die über das Internet abgeschlossen werden gibt es die elektronische Signatur. Diese wird durch Verschlüsselungstechnik gesichert und soll so Fälschungen verhindern. Anhand eines Signatur- schlüssels kann der Vertragspartner eindeutig identifiziert werden.

 

 


FEEDBACK

Bewerten Sie bitte diesen Artikel!

sehr gut
gut
befriedigend
genügend
nicht genügend



Trennlinie

Standortkriterien

Welche Faktoren spielen bei der Wahl des Standortes eine wesentliche Rolle?

>  weiter

Trennlinie

Business-Mission

Bereits vor der Gründung sollte man sich ausführliche Ge- danken zur Business Mission machen - im rauen Unternehmer- alltag gehen diese Vorhaben meist unter.

>  weiter

empfehlen WEITEREMPFEHLEN drucken DRUCKEN
Kommentar KOMMENTAR
 
 
Microsoft Wirtschaftsblatt Partner